Elternarbeit
Im Kindergartengesetz §15-18 ist die Zusammenarbeit mit den Eltern in Kindertageseinrichtungen geregelt bzw. festgeschrieben.
Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres ( August / September) findet ein Elternabend statt, auf dem für das kommende Jahr jeweils 2 Elternvertreter pro Gruppe gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, vertrauensvoll mit den Mitarbeitern der Einrichtung zusammenzuarbeiten, Ansprechpartner für die Anliegen der Eltern zu sein und für sie einzutreten.
In regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens 1x pro Quartal treffen sich die Elternvertreter, in Abstimmung auch mit dem Team, um über gemeinsame Vorhaben, Projekte, Arbeitseinsätze u.v.m. zu beratschlagen.
Feste werden gemeinsam besprochen, vorbereitet und gestaltet.
Aus der Gruppe der Elternvertreter wird ein Elternsprecher für den Beirat des Kindergartens gewählt, der an 1-2mal jährlich stattfindenden Beiratssitzungen, bestehend aus Vertretern der Gemeinde, des Kindergartens und des Elternvertreters, teilnimmt.
Die Arbeit des Beirates beinhaltet u.A. folgende Schwerpunkte:
- in Kenntnissetzung des Haushaltsplanes
- Kindergartenarbeit ( jährlicher Bericht, Statistiken )
- geplante Vorhaben
- Besprechung zu außergewöhnlichen Situationen
- Sponsorenarbeit
- Beratschlagung bei Veränderung der Strukturen
Hausbesuche könne, wenn von den Eltern gewünscht, von den pädagogischen Mitarbeitern durchgeführt werden.
Eine angenehme, offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit, in der alle Beteiligte achtsam, wertschätzend und respektvoll miteinander umgehen, ist Voraussetzung für ein gutes Miteinander in unserer Einrichtung.